AGB's


Automaten discount

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines 1. Für die gesamte jetzige und zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Bedingungen. 

2. Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Lieferung zustande. 
3. Abweichende Absprachen und Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.


II. Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen 
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit Erteilung des Auftrags bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

III. Preise 
Die Berechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. 

IV. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. Nachlässe werden nicht gewährt. Wechsel werden nicht hereingenommen. Ausnahmen bedürfen vorheriger Absprache. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. 
2. Zahlt der Besteller nicht termingemäß oder wird ein Wechsel oder Scheck nicht rechtzeitig eingelöst, so werden unsere gesamten Forderungen, auch solche aus Wechseln und Schecks, sofort fällig. 
3. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt ist. 
4. Wir sind berechtigt, unsere fälligen Forderungen gegen.

V. Lieferung 
1. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns vor. 
2. Die Lieferung erfolgt ab Werk. 
3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware für den Weg zum Besteller zu versichern, sind dazu aber auf Kosten des Bestellers berechtigt, falls er uns keine entsprechende Versicherung nachweist. 
4. Für ordnungsgemäßen Anschluss von Geräten an das Stromnetz sowie für die Beschaffung evtl. notwendiger Genehmigungen hat der Besteller selbst auf seine Rechnung und Gefahr zu sorgen. 
5. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, und liefern wir auch auf eine uns vom Besteller gesetzte Nachfrist von zwei Wochen nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die nicht termingemäße Lieferung ist nicht von uns verschuldet. Schadenersatz-ansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen. 
6. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 15 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. 

VI. Eigentumsvorbehalt 
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Im Falle der Weiterveräußerung tritt er schon jetzt seine Veräußerungsforderung gegen den Erwerber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller selbst haftet jedoch weiter. 
2. Der Besteller hat die Geräte vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an gegen Diebstahl, Feuer, Raub, Beschädigung und Leitungswasserschaden zu versichern. Seine Erstattungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft tritt er schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. 
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns jederzeit den genauen Standort der uns gehörenden Waren bekanntzugeben. 
4. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, diese beim Besteller abzuholen und so lange sicherzustellen, bis der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. 
5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so tritt er bereits jetzt sämtliche Rechte aus dem Aufstellvertrag, insbesondere das Recht auf Einspielerlös (bei Spielautomaten) und den Waren-Verkaufserlös (bei Warenautomaten) bei dritten Personen aufgestellter Geräte, soweit dieser ihm zusteht, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist nicht mehr befugt zu kassieren. Wir sind berechtigt, das Inkasso vorzunehmen. 
6. Wir verpflichten uns, dem Besteller auf sein Verlangen hin das Eigentum an den von uns gelieferten Waren insoweit zu übertragen, als der Zeitwert der Waren unsere Forderungen um 15 % übersteigt.

VII. Mängelhaftung 
1. Die Teile-Gewährleistung für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beträgt zwölf Monate vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Mängelrügen müssen unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln bzw. Minder- oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung des Mangels – bei uns im Werk schriftlich erhoben werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. 
2. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Fabrikations- oder Materialfehler. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Sach- oder Folgeschadens oder unmittelbaren Schadens, evtl. aus positiver Vertragsverletzung, ist ausgeschlossen. Insbesondere ist ausgeschlossen die Haftung für Personen-, oder Vermögensschäden, die dem Besteller, seinen Angestellten oder Beauftragten oder sonst einem Dritten durch Material-, Arbeits-, Konstruktions- oder sonstige Fehler entstehen. 
3. Bei Teilen, die wir selbst von Zulieferanten bezogen haben, sind wir nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, als wir von diesen Ersatz erhalten. 
4. Bei natürlichem Verschleiß sowie bei Beschädigungen infolge unrichtiger oder nachlässiger Behandlung sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 
5. Bei begründeter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz des fehlerhaften Teiles oder schreiben dessen Wertbetrag dem Konto des Bestellers gut. Stattdessen sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt. 
6. Durch Nachbesserung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Waren werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen. 
7. Eingebaute bzw. gelieferte Münzprüfer, Kreditkartenprüfer und Geldscheinannehmer sind bei Lieferung sorgfältig eingestellt. Die Gewähr für Ausscheiden von Falsch- und Fremdgeld oder unterwertigen Geldstücken oder Geldscheinen oder für richtige Kreditgabe sowie für wertgerechte Leistung (Geldbzw. Warenausgabe) kann nicht übernommen werden und wird nicht übernommen. Es besteht also kein Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, Geld- oder Warenverlusten, gleich welcher Art. 
8. Wir sind zur Nachbesserung oder Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Besteller fällige Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistung erlischt, wenn sich der Besteller mit den vereinbarten Zahlungen länger als einen Monat im Verzuge befindet. 
9. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht. 
10. Wir behalten uns das Recht vor, die fehlerhaften Teile zu überprüfen. Falls wir die Rücksendung beanstandeter Teile verlangen, müssen diese frachtfrei an unser Werk zurückgesandt werden. Ohne unsere Genehmigung dürfen keine Teile zurückgesandt werden. 
11. Durch die vorstehende Regelung werden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz nicht berührt. 

VIII. Altgeräteentsorgung 
Der Käufer setzt die gekauften Geräte ausschließlich zu gewerblichen Zwecken ein. In Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet sich der Käufer, die gekauften Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer zum Zwecke der Verwertung auf seine Kosten einem Entsorger zuzuführen, der die Anforderungen an die Verwertung der Geräte gemäß Elektro- und Elektronik-Gerätegesetz gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, sich von dem Entsorger eine Verwertungsbestätigung gemäß den Anforderungen des Elektro- und Elektronik-Gerätegesetz aushändigen zu lassen und diese dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Geräte ist der Käufer verpflichtet, die hier übernommene Verpflichtung auf den Abnehmer zu übertragen. 

IX. Urheberrecht 
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

X. Schlussbestimmung 
1. Sind oder werden einzelne Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen rechtsgültig. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Vorschrift durch eine Vorschrift zu ersetzen, die wirtschaftlich dem beabsichtigten Zweck nahekommt. 
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNÜbereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. 
3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Hauptfirmensitzes. 4. Zuständiges Gericht, auch im Falle der Ungültigkeit des Vertrages, ist Amtsgericht Siegburg, nach unserer Wahl auch das Landgericht Bonn. 

vendCom Deutschland GmbH
Stand Januar 2021